Regionalgruppe Rhein – Main

– die aktuellen Berichte sind im jeweiligen StID zu finden

Am 08.12.2018 trafen sich gegen 12 Uhr 10 StellanerfreundeInnen zum gemeinsamen Mittagesessen im Restaurant Marone in Ingelheim. Gut gestärkt und nach intensiven Gesprächen  ging es dann in die Saalkirche – ein Bestandteil der ehemaligen Kaiserpfalz Karls des Großen –  zur „Weihnachtsmusik für Orgel und Klavier“ mit dem Orgel-Duo Iris und Karsten Lenz. Zwischen den einzelnen Musikstücken las Pfarrerin Waßmann-Böhm passende vorweihnachtliche Texte. Nach dieser besinnlichen und erbaulichen Stunde ging es nach Gau-Algesheim in die katholische Pfarrkirche St. Cosmas und Damian zur Abendmesse. So fand ein schöner Tag ein würdiges Ende.

Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums der Landesarchäologie präsentierte die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz im Landesmuseum Mainz die Ausstellung „vorZEITEN – Archäologische Schätze an Rhein und Mosel“. In der groß angelegten Ausstellung wurden spektakuläre Funde und einmalige Exponate von den erdgeschichtlichen Anfängen bis in die Gegenwart gezeigt.

Kaum eine Landschaft im westlichen Mitteleuropa ist so reich an archäologischen Schätzen wie die Region des heutigen Rheinland-Pfalz. Bedeutende archäologische Funde und Bodendenkmäler lassen 400 Millionen Jahre Natur- und Kulturgeschichte erlebbar werden. Rhein und Mosel waren seit jeher mächtige Verkehrsadern und Handels-wege. Sie machten die Region des heutigen Rheinland-Pfalz zu einem Kernland euro-päischer Geschichte. Krieg und Frieden, Allianzen und Konfessionen, Herrscher und Kirchenfürsten haben im Laufe der Jahrhunderte diese Kulturregion entscheidend geprägt.
Mal war sie Durchzugsgebiet, mal um-kämpfte Grenzregion, mal Machtzentrum. Noch heute finden sich hier vielfältige Zeugnisse kultureller Einflüsse aus vielen Teilen Europas. Einmalige Fossilien eines vergangenen Ökosystems, die ersten Lebewesen der Urmeere, das Schädelfragment eines Neandertalers, die kostbaren Kunst-werke eiszeitlicher Jäger, der rätselhafte steinzeitliche Ritualort Herxheim, die prachtvollen keltischen Prunkgräber – hochkarätige Funde luden den Besucher zu einer spannenden Zeitreise durch Rheinland-Pfalz ein.

Aus diesem Anlass trafen sich am 25.11.2017 20 interessierte Stellaner im mittelrheinischen. Landesmuseum Mainz, um diese Ausstellung „vorZeiten“ zu besuchen. Eine sehr kompetente junge Dame hat uns in eineinhalb Stunden durch die sehr gut aufgestellten Exponate geführt und diese uns sehr gut näher gebracht. Ursprünglich war der Besuch von St. Johannis geplant. Es ist die älteste Kirche von Mainz, wo man derzeit bei Ausgrabung auf Gebäudereste aus der Merowinger Zeit gestoßen ist. Aus Krankheitsgründen wurde dieser Plan auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Anschließend ging es in das Weinhaus Lösch zur traditionellen Martinsgans. Es mundete allen ausgezeichnet und gegen 15:30 Uhr verabschiedete man sich.

            Dr.Hanns Walter Metten

Zu ihrem Herbsttreffen kamen die Stellanerfreunde Rhein-Main am 21.10.2017 im Küsterhaus in Hochheim zusammen. Sie waren eingeladen zum Vortrag von Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg Splett. Sein Thema: Ernstlich Christ sein – Über die Bekehrung zur Freude des Evangeliums.
Wer den Referenten kennt, weiß, dass er durch seine kompakten, exakten Formulierungen den Zuhörern Einiges abverlangt. „Verum gaudium res severa – wahre Freude eine strenge, harte Sache“. Streng und hart werde es auch zugehen – so Splett einleitend – in Fragen und Vorschlägen zum Verständnis von Mission und Bekehrung.

  1. I. Rettung, Heil?

1.)Wer nicht getauft sei, den erwartet die Hölle“, so eine der ersten Aussagen. Damit erinnerte Splett an Franz Xaver, der zunächst dieser Überzeugung war. Rettung und Heil bleiben im Zentrum des Missionsgedankens wie der Seelsorge überhaupt. Die Kirche galt im Verständnis von Hirt und Herde als „Heilsanstalt“. Die Menschwerdung des Logos ist Gottes Antwort auf den Sündenfall der Ureltern.

2.) Thomas von Aquin vertritt mit Berufung auf Augustinus und die Schrift, dass es ohne die Sünde keine Menschwerdung Gottes gegeben hätte. Während bei uns im Westen Erlösung und Kreuz im Zentrum stehen, feiert die Ostkirche die Hochzeit von Himmel und Erde in der Menschwerdung des Sohnes zur Stunde der Verkündigung in Nazareth.
3.) Der Frage „Rettung/Heil?“ im Abschnitt- Titel ist „Lobpreis“ hinzuzufügen. Dank und Bitte sind ein Lob der Endlichkeit, Bekenntnis zu unserem Angewiesensein auf Gott. Eingeständnis und Einverständnis damit, dass das Geschöpf seinem Schöpfer nicht auf „Augenhöhe“ zu begegnen hätte. Im Lobpreis geht es um Gott. Darum enthalten wichtige Handschriften der Evangelien einen abschließenden Lobpreis wie „Denn Dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit“.

  1. II. Bekehrung

1.)Alles, was in der Welt ist, ist nicht vom Vater, sondern von der Welt. Und die Welt vergeht mit ihrer Lust; „wer aber den Willen Gottes tut, der bleibt in Ewigkeit“ (1. Joh.2,15 ff). Die Weltlichkeit des Menschen besteht in einer quälenden Besorgtheit um sich selbst, und die ist dreidimensional: Wann habe ich genug, wann mag man mich genug, wann bin ich genug Herr meiner selbst? Diese Unzufriedenheit bedroht den Menschen zentral und versucht ihn zur Unmenschlichkeit. Die Hauptbezugspunkte:
a.) der Es-Bezug – das Haben;
b.) der Du-Bezug – das Mit-Sein;
c.) der Ich-Bezug – das Selbst-Sein .

2.)In all diesen Bezügen hat der Christ zu leben, ein Leben im Geist der Freiheit. Damit kommt Splett zu den „evangelischen Räten“, zu hören nicht nur als Ratschläge, sondern als Ruf und Berufung. Es geht nicht darum, Bedürfnisse und Wünsche zu verleugnen, sondern ihrerseits als Antworten zu erkennen. So ist Umkehr „Entweltlichung“ (Benedikt XVI), Entweltlichung aber nicht Weltflucht.

3.)Bekehrung besagt: sich von dem An-Ruf treffen lassen: Liebe Gott und deinen Nächsten. In der „Nachfolge Christi“ heißt es, dass die Kinder Gottes das Vergängliche mit dem linken Auge anschauen und mit dem rechten das Himmlische. Problem: beide Adressaten wollen beide Augen. Das Dilemma: ein Adressat kommt jeweils zu kurz. Darauf weist Splett hin und geht auf Gedanken dazu von Buber, Pascal und Rahne

III. Trinitarisches Mit-Eins

1.)Schwierig findet er, dass wir es auch bei Rahner mit einer Dreipunkt-Linie zu tun haben: vom Ich über das Du zu Gott. Ist einem das Du zu nahe, verdeckt es Gott; rücke ich es auf Gott zu, verliert es sich in dessen Glanz.Also in die „Mitte“?

2.)An Stelle der bisherigen Einlinigkeit schlägt Splett ein Dreieck vor: Die Basispunkte bilden Ich und Du, die Spitze Gott. Ich und Du bejahen einander – und reden vom Dritten. Ebenso richten Ich wie Du sich einzeln an Gott – und jedes kann sich mit Gott auf sein Gegenüber beziehen. Keiner ist Mittel, jeder ist Ziel – und Mittler.

  1. IV. Zwei Lebensformen

1.)Das Doppel-Ja führt zu zwei Lebensgestalten: „natürlich“ = naturhaft die Lebensform Ehe, deren Gottesbezug sie zum Sakrament macht. Die andere Form ist der Rätestand. Eheleute werden vom Ich und Du zum einen Wir auf das kindliche Du hin.

2.)Gott ist uns nicht fern, sein Nah- und Dasein aber ist Jesus Christus. (Hier waren Unklarheiten zu den Begriffen „Eben-“ bzw. „Ab-bild“, „Urbild“ und „versichtbarendem Bild“ (P. Klee) ein.

3.)Vom Rätestand , so Splett, ist nüchtern festzustellen, dass man zunehmend wenig von dieser Lebensform erwartet; auch unter „aufgeschlossenen Christen“. Der Referent sprach sich gegen eine Dramatisierung aus. Mögen viele auch nichts von einem Leben der Räte erwarten (vor allem den Männern wird es kaum geglaubt), von den Orden erwarten die Menschen nach wie vor nicht wenig (z. B. schicken sie Kinder in Schulen mit kirchlicher Trägerschaft).

Der Inhalt des umfassenden Referates von Prof. Dr. Splett wurde nur auszugsweise wiedergegeben. Der vollständige Text kann mit Zustimmung des Autors über die Redaktion angefordert werden.

Dr. Hasso Bertram

Am 16.09.2017 trafen sich zehn Stellanerfreundinnen/Freunde im Kaiser-Pfalz- Museum in Ingelheim. Hier führte uns Dr. Klaus-Peter Wörns durch die Studio-Ausstellung mit dem Titel „Munster gefelt mir wol“. Mit diesem Ausspruch  drückt  Martin Luther die Wertschätzung gegenüber Sebastian Münster aus, der 1488 in Ingelheim geboren  wurde und Hebraist war. Luther und Münster sind sich nie begegnet. Sie standen aber im Briefkontakt, was aus den „Tischreden“ hervorgeht. Der Schriftverkehr ist allerdings verloren gegangen. Mit der Sonderausstellung „Munster gefelt mir wol“ beteiligt sich das Kaiser-Pfalz- Museum an dem Reformationsjubiläum  und zeigt die Berührungspunkte zwischen  den Zeitgenossen  Münster und Luther auf. Sebastian Münster gab beispielsweise die „Dekalog-Predigten“ (Zehn-Gebote) von Luther in einer eigenen Übersetzung heraus. Mit seiner lateinisch-hebräischen Ausgebe des Alten Testaments zog er die Aufmerksamkeit des Reformators auf  sich. Vermutlich war es auch ein Werk Münsters, das Luther zu seiner Abhandlung „Von den Juden und ihren Lügen“ anregte.
Diese und weitere Aspekte der Zeit wurden durch entsprechende Originaldrucke  und Exponate veranschaulicht.  Dr. Wörns führte uns mit seinen Erläuterungen anhand der Ausstellungsstücke  sehr anschaulich in die damalige Zeit und schilderte  die vielschichtigen Probleme. Alles in allem war dies eine sehr anschauliche Begegnung mit der damaligen Zeit.
In der nahe gelegenen Saalkirche fand dann unter dem Thema „Faszination Orgel“ und „Luther zum Vergnügen“ ein 40-minütiges Orgelkonzert mit Iris und Carsten Lenz statt.  Abwechselnd zum Orgelspiel zitierte Pfarrerin Anne Waßmann-Böhm Luthertexte aus  den „Tischreden“.
Mit der Einkehr in das Brauhaus „Goldener Engel“ in Ingelheim fand der sehr informative Nachmittag, der von den Teilnehmern sehr gut angenommen wurde, einen schönen Abschluss.

Dr. Walter Pack

Am 05.08.2017 trafen sich um 14 Uhr 18 Stellanerfreunde im Weingut Fischborn in Dexheim. Hier wurden wir von den Ehepaaren Fischborn und Bertram sehr herzlich begrüßt und  mit einem Glas Sekt empfangen. Gegen 14:30 Uhr sind wir dann mit zwei Planwagen über die rheinhessischen Hügel mit herrlichem Ausblick  über das Rheintal bis nach Hochheim, Frankfurt/M und zum Taunus nach Oppenheim gefahren. Hier wurden  wir von Herrn Ulrich – dem Hausherrn im Deutschen Weinbaumuseum und seinem Adlatus Herrn Dahlem, ehemaliger Staatsanwalt spezialisiert auf Strafsachen im Weinbau usw. – sehr

freundlich begrüßt. Es folgte dann ein Rundgang, der uns von den Bodenbe-arbeitungsmaschinen über die Entwicklung der Traubenernter, zu der Entwicklung der Abfüllung, der Etikettierung, den notwendigen übrigen  Kleingerätschaften und auch Chemi-kalien geführt hat. So sind schnell  zwei-einhalb Stunden verflogen. Unser Gruppen-obmann – Christian Spengler – hat den beiden Herrn für ihre Geduld bei der Führung sowie die ausführliche Darstellung des Museums sehr herzlich gedankt und meinte, wir kämen nächstes Jahr wieder nach Oppenheim aber dann zur Besichtigung der Oppenheimer „Unterwelt“. Auf dem Rück-weg, der teils sehr lustig ausfiel aufgrund des  noch auf dem Wagen vorhandenen Weines haben wir noch die schönen Traubenstände am Wegrand bewundert. Im Weingut  wieder angelangt erwartete uns ein herrlich gedecktes kaltes Buffet, das alle sehr genossen haben. Gegen 21 Uhr  haben die Letzten das gemütliche Fest teils weinselig verlassen. Vielen Dank den Organisatoren des Nachmittags  – Ehepaar Dr. Hasso und Ursula Bertram- sowie dem Winzerehepaar Fischborn –  für die köstliche Bewirtung.

Dr. Hanns-Walter Metten

Am 25.3.trafen sich insgesamt 15 Stellaner und Anhang zu dem angekündigten Vortrag von P. Dr. J. Schuster über die Enzyklika „Amoris laetitia“ von Papst  Franziskus. Hierbei waren die darauf erfolgten Reaktionen nicht uninteressant. P. Schuster hat zu diesem Lehrschreiben eine Stellungnahme verfasst, die auch den Weg nach Rom genommen hat. Im Laufe des Abends kristallisierte sich heraus, dass Papst Franziskus das Problem von der Seite der Betroffenen aus betrachtet und hier diese Probleme versucht einer vernünftigen Lösung zuzuführen. Bisher wurde alles nur von der Kirchenseite her betrachtet  und deshalb aufgrund der derzeit noch gegebenen Rechtslage auch zwangsläufig abgelehnt und zurückgewiesen. Es entspann sich eine etwas hitzige Diskussion, die sich teilweise noch Tage später unter den  Teilnehmern telefonisch weitergeführt wurde. Dem Referenten des Abends sei für die souveräne Führung der Diskussion vielmals gedankt.

Zum Schluss  der Zusammenkunft sprach der Obmann Christian Spengler noch die weitere Jahres-Planung der Gruppe an und entließ uns mit dieser Aufgabe mit Rückmeldung in die Osterzeit.

Dr. Hanns-Walter Metten

 

Diskussionsbeitrag zum Vortrag von Pater Schuster

In seinem Diskussionsbeitrag nennt Johann Wilhelm Römer das Lehrschreiben „Amoris Laetitia“ von Papst Franziskus ein wahrlich bemerkenswertes  Dokument. Das beginnt schon beim ersten Wort „Amoris“, dem griechischen  „Eros“ gleich. Wenn es um Liebe geht hat die Kirche bisher grundsätzlich von „Caritas“, Nächstenliebe, gesprochen. Die Wortwahl „Amor“ ist  deshalb weit mehr als nur ein Begriffswechsel: Sie kann durchaus als  Ermutigung verstanden werden über eine Neubewertung der kirchlichen Sexualmoral nachzudenken.

Zur derzeitigen Situation der wieder verheirateten Geschiedenen weist Römer darauf hin, dass inzwischen auch ein Drittel der katholischen Ehen geschieden wird. Die Frage des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen betrifft also längst keine Randgruppe mehr. Eine Lösung,  diese Katho liken wieder zu den Sakramenten zuzulassen, muss dringend  gefunden werden, zumal es unerträglich unbarmherzig erscheint, dass die  Lebenswirklichkeit der wiederverheirateten Geschiedenen nach der Lehre  der katholischen Kirche die einzige Sünde ist, für die es keine Absolution gibt. Diesem Empfinden wurde durch das Lehrschreiben mächtig  Nachdruck verliehen. Allerdings hat der Papst keine kirchlichen Vorschriften geändert und keine Lösung vorgegeben, sondern nur neue Wege eröffnet, in dem er der Kirche die Freiheit gegeben hat, Lösungen zu  finden, bei denen unterschiedlichen kulturellen Wirk lichkeiten Rechnung  getragen werden kann. Seitdem wird  von den deutschen Bischöfen als  Zulassungsvoraussetzung zum Sakramen ten empfang eine Gewissensentscheidung der Betroffenen diskutiert.

Dies sieht Römer als problematisch an, da das Gewissen sehr subjektiv ist, eine darauf basierende Entscheidung intransparent sein kann und deshalb die Gefahr von neuen Irritationen und schließlich Beliebigkeit  bei den Gläubigen besteht. Römer regt deshalb eine dogmatisch allgemein gültige und begründete Lösung an, bei der auch bedacht werden sollte,  dass außer uns Katholiken alle christlichen Glaubensrichtungen eine  Scheidung kennen, selbst unsere älteren Brüder im Glauben, die Juden. Auch im Evangelium gibt es Hinweise auf die Möglichkeit einer Scheidung. So wird eine mögliche Scheidung bei Matthäus (5,32/19,9) oder im 1. Korintherbrief von Paulus (7,15) ganz konkret benannt, sogar mit Scheidungs grund. Zudem könne geprüft werden, Eheleute von ihren ehelichen Rechten und Pflichten zu entbinden, vergleichbar der Laisierung von Priestern, durch die auch nicht das Sakrament der Priesterweihe in Frage gestellt wird.

Johann Wilhelm Römer

Die Basilika St. Valentin in Kiedrich gilt als eine der schönsten Kirchenbauten der Region. Sie wurde um 1380 erbaut und ist dem heiligen Dionys und dem heiligen Valentin, dem Nothelfer gegen die fallende Sucht, geweiht. Die benachbarte Michaelskapelle wurde um 1440 erbaut und besitzt u.a. eine Außenkanzel für Wallfahrer. Spital und Herberge für Pilger waren schon seit 1417 vorhanden. Die „Elende Bruderschaft“ kümmerte sich um die Wallfahrer.

Dank ihrer reichlich erhaltenen spätgotischen Ausstattungen ist sie eine sehr bedeutende und reizvolle Anlage. Die Ummauerung umfasst neben Basilika, Pfarr- und Küsterhaus die zweigeschossige Totenkapelle St. Michael. Der architektonisch reich gestaltete Bau steht in der unmittelbaren Nachfolge des Frankfurter Dombaumeisters Madern Gerthener.

Jeden Sonntag  um 9:30 Uhr ist Choral-hochamt. In dieser Messe singen die Kiedricher Chorbuben den Gregorianischen Choral in der Form des „Gotisch-Germa-nischen Dialektes“, hier in der Alt-Mainzer Fassung. Diese musikalische Sonderform wird nur noch in Kiedrich gepflegt.
Am 12. Juni trafen sich 14 Stellaner in St.Valentin in-Kiedrich -um 9:30 Uhr zu diesem besonderen und sehr feierlichen Sonntagsgottesdienst, der von den Kiedricher Chorbuben gestaltet wurde.

Im Anschluss an den Gottesdienst gab es noch eine Führung durch die schön renovierte Kirche, in der es eine der wenigen lächelnden Madonnen gibt. Um 12:30 Uhr wartete dann fast im Nachbarort-Wiesbaden-Frauenstein-im Restaurant Sinz der traditionelle Spargel auf uns. Hier fanden dann rege Gespräche statt. Gegen 15 Uhr löste sich die Gesellschaft auf, ohne dass nicht auch Pläne für die 2.Jahreshälfte gemacht wurden.

Jahresabschlusstreffen 2015

Zu unserem Jahresabschlusstreffen am 21.11.2015 hatten sich 18 Freunde eingefunden.
Dank Pater Schuster konnten wir zu Beginn im Küsterhaus eine gemeinsame heilige Messe feiern.
„Meinungsfreiheit vs. Religionsfreiheit“ war das Thema des anschließenden Vortrages von Prof. P. Schuster SJ. Hier einige Gedanken aus seinen Ausführungen: Die Reaktionen nach dem Überfall auf Mitarbeiter von Charlie Hebdo fielen in Deutschland und in den USA sehr unterschiedlich aus. Die Morde wurden zwar eindeutig verurteilt, aber in den USA lautete es nicht „Je suis ..“ sondern „I´m not Charlie Hebdo“. Eine Begründung: man will und kann sich nicht mit Leuten identifizieren, denen nichts heilig ist. Es war eine einseitige Beleidigung. Der öffentliche Friede wird durch Gesetze geschützt. Sollte daher Blasphemie geschützt werden? Der Staat vermeidet als Gesetzgeber den Ausdruck „Blasphemie“ für Gotteslästerung und wählt dafür „Beschimpfung von Bekenntnissen“. Intolerant ist, wer dem anderen seine Überzeugung aufzwingen will. Nur Personen haben Rechte, nicht z. B. eine Religion. Schutz besteht durch § 166 StGB, ist aber sehr interpretationsbedürftig. Deswegen wollen viele den §166 ersatzlos gestrichen wissen. Hier wird der öffentliche Friede unter Schutz gestellt.
Eine pluralistische Gesellschaft erfordert Toleranz. Im Unterschied zur Gewissensfreiheit gibt es neben der positiven auch eine negative Religionsfreiheit. Jeder ist frei in der Wahl eines religiösen oder weltanschaulichen, aber auch keines Bekenntnisses. Aber niemand kann sich von seinem Gewissen dispensieren oder für unverantwortlich erklären. Man kann sich nicht von Gewissensfreiheit gegenüber Informationspflicht lossprechen. Toleranz hat Grenzen, sie kann nur im Gegenüber von Gut und Böse, Wahr und Falsch in einem objektiven Sinn gesehen werden, eine relativierende gibt es nicht.

Tolerant kann nur der sein, der Wahrheitsansprüche anerkennt. Gibt es überhaupt ein alle verpflichtendes und somit wahrheitsfähiges Kriterium der Verständigung? Toleranz meint Duldsamkeit. Nach klassischer Tradition gehört Toleranz zur Tugend der Gerechtigkeit. Jedermann hat ein Recht auf eigene Überzeugung, auch darauf, diese anderen mitzuteilen. Toleranz kommt dann an ihre Grenzen, wenn durch Tun oder Unterlassen die Rechte Dritter verletzt werden. Toleranz ist von Relativismus zu unterscheiden. Ein bewusster religiöser Glaube kann tolerant oder intolerant vertreten werden. Intolerant wird man erst, wenn man neben der Position auch die Person nicht anerkennt und seine Überzeugung aufdrängen will. Aber können Wahrheit und Irrtum, Wert oder Unwert gleiche Rechte für sich reklamieren?

P. Schuster zitierte Brugger, der dazu meint,  weder Wahrheit noch Irrtum, weder Wert noch Unwert haben Rechte, nur Personen können gegenüber anderen Personen oder Personengemeinschaften diese haben. Der Staat kann Rechte seinen Bürgern nur verleihen und diese auch einschränken.

Blasphemische Äußerungen und Karikaturen können religiöse Gefühle verletzen. Wer vom Staat ein Eingreifen fordert, muss berücksichtigen, dass Grundrechte wie das auf Meinungsfreiheit berührt werden. Da ist die Störung des öffentlichen Friedens zwar ein objektives Kriterium, aber nicht leicht anzuwenden.
Dr. Hanns-Walter Metten

Bericht 07.11.2015

In der Gruppe Rhein Main ist es schon seit langen Jahren Tradition einmal im Jahr ein Orgelkonzert zu besuchen. Seit nunmehr drei Jahren trifft sich die Gruppe in der karolingischen Saalkirche in Ingelheim. Hier wirkt das Orgel-Duo Iris und Carsten Lenz. Am 07. November fanden sich 27 Stellaner und Freund-e/Innen um 10:30 Uhr zum Matinee-Konzert ein, das unter dem Thema stand: „Bekannte Melodien für Orgel vierhändig“. Die Gruppe konnte direkt hinter dem Spieltisch der Skinner-Orgel ihre Plätze einnehmen und das Orgelspiel zusätzlich über eine große Videoleinwand mit Augen und Ohren genießen. Die zu Gehör gebrachten Werke umfassten Kompositionen vom Barock bis zu Gegenwart. Dargeboten wurden diese an der Skinner-Orgel, ein aus den USA erworbenes Instrument, das auch gern als „Orgel-Rolls-Royce“ bezeichnet wird. Wie immer wurde auch dieses eigens für die Gruppe Rhein Main arrangierte Konzert begeistert aufgenommen.

Danach trafen sich alle im Restaurant Burg Horneck zum Gansessen. Es war eine sehr opulente Gans mit Suppe und Nachtisch. Zu unserer großen Freude haben sich 2 neue Stellaner nämlich aus St.Blasien und sogar Feldkirch eingefunden, die in den Zwischenpausen von unserem Obmann Christian Spengler recht herzlich begrüßt wurden.

Hanns Walter-Metten würdigte noch unser kürzlich verstorbenes, langjähriges Gruppenmitglied Walter Mischo: „Er war ein Verfechter seiner für ihn als richtig gehaltenen Erkenntnisse und hat hierüber auch heftig diskutiert. So war es nicht nur in der Gruppe Rhein-Main. Das war seine Linie, von der er schwer abzubringen war. Wir haben ein engagiertes Mitglied verloren und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.“
Dr. Hanns-Walter-Metten

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